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Verfahrensrecht

VwGH: § 45 VwGG – Anspruch auf Kostenersatz iZm Wiederaufnahme

Im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 45 Abs 1 Z 2 VwGG besteht kein Anspruch auf Kostenersatz

02. 09. 2017
Gesetze:   § 45 VwGG, § 54 VwGG
Schlagworte: Wiederaufnahme, Kostenersatz

 
GZ 2017/06/0001, 29.06.2017
 
VwGH: Da der Antragsteller keine Gelegenheit hatte, seinen Eintritt in die Beschwerdeverfahren zu erklären, liegt der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG vor und war den Anträgen auf Wiederaufnahme der Verfahren stattzugeben. Das Kostenersatzbegehren war abzuweisen, weil § 54 VwGG einen Kostenersatz im Fall der Z 2 nicht vorsieht.
 
 

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