Die bloße Weiterleitung einer vom Angeklagten verfassten Grundrechtsbeschwerde durch den Verteidiger an das Gericht erfüllt nicht das Erfordernis, dass diese von einem Verteidiger unterschrieben sein muss
GZ 15 Os 44/17k, 24.05.2017
OGH: Die am 8. Mai 2017 durch den Rechtsanwalt Dr. C***** erfolgte (bloße) „Weiterleitung des Schreibens des Herrn Mag. B***** vom 22. 3. 2017“ an den OGH erfüllt nicht das Erfordernis, dass die Beschwerde von einem Verteidiger unterschrieben sein muss (§ 3 Abs 2 erster Satz GRBG).