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VwGH: §38 WRG – wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Kompostieranlage auf einem bestimmten Grundstück innerhalb der Grenzen eines Hochwasserabflussgebietes

Eine "nicht merkliche" Schädigung der betroffenen Liegenschaften bei einem dreißigjährigen Hochwasser steht einer Bewilligung nach § 38 Abs 1 WRG nicht entgegen

19. 08. 2017
Gesetze:   § 38 WRG
Schlagworte: Wasserrecht, Hochwasserabflussgebiet, besondere bauliche Herstellungen, nicht merkliche Schädigung der Liegenschaften bei dreißigjährigem Hochwasser

 
GZ Ra 2017/07/0055, 28.06.2017
 
VwGH: Eine "nicht merkliche" Schädigung der betroffenen Liegenschaften bei einem dreißigjährigen Hochwasser steht einer Bewilligung nach § 38 Abs 1 WRG nicht entgegen.
 
 

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