Eine "nicht merkliche" Schädigung der betroffenen Liegenschaften bei einem dreißigjährigen Hochwasser steht einer Bewilligung nach § 38 Abs 1 WRG nicht entgegen
GZ Ra 2017/07/0055, 28.06.2017
VwGH: Eine "nicht merkliche" Schädigung der betroffenen Liegenschaften bei einem dreißigjährigen Hochwasser steht einer Bewilligung nach § 38 Abs 1 WRG nicht entgegen.