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Fremdenrecht

VwGH: Erstmaliger Antrag eines Kindes – zur Ausnahmebestimmung des § 23 Abs 4 NAG 2005

Die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs 4 NAG 2005 kommt nicht zum Tragen, wenn dem in Österreich niedergelassenen Vater die Pflege und Erziehung nicht allein zukommt

19. 08. 2017
Gesetze:   § 23 NAG 2005
Schlagworte: Erstmaliger Antrag eines Kindes, Vater, Recht zur Pflege und Erziehung, allein

 
GZ Ra 2017/22/0015, 31.05.2017
 
VwGH: Der VwGH hat bereits klargestellt, dass die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs 4 NAG 2005 nicht zum Tragen kommt, wenn dem in Österreich niedergelassenen Vater die Pflege und Erziehung nicht allein zukommt.
 
 

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