Der Tatbestandsausschlussgrund des § 278c Abs 3 StGB ist nicht (analog) auf § 278b Abs 2 StGB anzuwenden
GZ 12 Os 15/17y, 18.05.2017
OGH: Weshalb der Tatbestandsausschlussgrund des § 278c Abs 3 StGB auf die nach § 278b Abs 2 StGB beurteilten Tathandlungen des Angeklagten Anwendung finden sollten, sagt die Beschwerde nicht.