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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob die während der Hinterlegung des Entschädigungsbetrags durch fruchtbringende Veranlagung aufgelaufenen Zinsen dem klagenden Land als Erleger des Enteignungsentschädigungsbetrags oder der beklagten Erlagsgegnerin als Enteignete zustehen

Die während der fruchtbringenden Anlegung des vom Enteigner hinterlegten Entschädigungsbetrags aufgelaufenen Zinsen gebühren dem Enteigneten und sind gemeinsam mit der Entschädigung auszufolgen

31. 07. 2017
Gesetze:   § 1425 ABGB
Schlagworte: Gerichtliche Hinterlegung der Schuld, Enteignung, Hinterlegung des Entschädigungsbetrags, Zinsen

 
GZ 4 Ob 91/17m, 13.06.2017
 
OGH: Die während der fruchtbringenden Anlegung des vom Enteigner hinterlegten Entschädigungsbetrags aufgelaufenen Zinsen gebühren dem Enteigneten und sind gemeinsam mit der Entschädigung auszufolgen.
 
 

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