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Verfahrensrecht

VwGH: Grundsätzliche Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG

Eine grundsätzliche Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn die in der Revision aufgeworfene Frage durch die - zu früheren Rechtslagen ergangene und auf die aktuelle Rechtslage übertragbare - Rsp des VwGH bereits geklärt wurde

30. 07. 2017
Gesetze:   Art 133 B-VG, § 28 VwGG
Schlagworte: Revision, grundsätzliche Rechtsfrage, frühere / aktuelle Rechtslage

 
GZ Ra 2017/05/0074, 23.05.2017
 
VwGH: Eine grundsätzliche Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG liegt nicht vor, wenn diese durch zu früheren Rechtslagen ergangene und auf die aktuelle Rechtslage übertragbare Jud des VwGH bereits geklärt wurde.
 
 

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