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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob nach § 12 Abs 4 GUG auch die Ersichtlichmachung der Anschrift des Unternehmens des Eigentümers statt der Wohnanschrift zulässig ist

§ 12 Abs 4 GUG bietet die Möglichkeit, auch eine Anschrift des Eigentümers im Grundbuch ersichtlich zu machen, die nicht seine Wohnanschrift ist, wenn unter dieser Anschrift eine einwandfreie Zustellung an den Eigentümer möglich ist

24. 07. 2017
Gesetze:   § 12 GUG
Schlagworte: Grundbuchsrecht, Grundbuchsumstellung, Eintragung des Eigentümers und des Bauberechtigten, Anschrift des Unternehmens des Eigentümers, Wohnanschrift

 
GZ 5 Ob 51/17m, 23.05.2017
 
OGH: § 12 Abs 4 GUG bietet, ungeachtet des unverändert gebliebenen Wortlauts des § 84 GBG, die Möglichkeit, auch eine Anschrift des Eigentümers im Grundbuch ersichtlich zu machen, die nicht seine Wohnanschrift ist, wenn unter dieser Anschrift eine einwandfreie Zustellung an den Eigentümer möglich ist.
 
 

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