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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Geringerer Pflegegeldanspruch der Stufe 1 entsprechend der neuen Rechtslage – zu § 47 Abs 1 Satz 3 BPGG

Der Anwendungsbereich des § 47 Abs 1 Satz 3 BPGG erfasst ausschließlich diejenigen Pflegegeldbezieher, die schon vor dem 1. 5. 1996 Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 1 hatten, solange der Anspruch auf diese Pflegegeldstufe bestand und weiterbesteht, nicht aber den Fall einer späteren, sei es auch neuerlichen, Zuerkennung von Pflegegeld der Stufe 1 nach zwischenzeitigem Bezug eines Pflegegelds anderer Stufe

03. 07. 2017
Gesetze:   § 47 BPGG, § 5 BPGG, § 5 BPGG aF
Schlagworte: Pflegegeld, geringerer Pflegegeldanspruch der Stufe 1, neue Rechtslage

 
GZ 10 ObS 36/17t, 25.04.2017
 
OGH: Der Anwendungsbereich des § 47 Abs 1 Satz 3 BPGG erfasst ausschließlich diejenigen Pflegegeldbezieher, die schon vor dem 1. 5. 1996 Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 1 hatten, solange der Anspruch auf diese Pflegegeldstufe bestand und weiterbesteht, nicht aber den Fall einer späteren, sei es auch neuerlichen, Zuerkennung von Pflegegeld der Stufe 1 nach zwischenzeitigem Bezug eines Pflegegelds anderer Stufe.
 
 

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