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Verkehrsrecht

VwGH: Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde iZm Entziehung der Lenkberechtigung

Der VwGH hält in stRsp die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels gegen einen Ausspruch über die Entziehung der Lenkberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit für zulässig; er hat zwar ausgesprochen, dass in Fällen, in denen eine Entziehung der Lenkberechtigung für die Dauer von zwei Wochen erst sechs Monate oder gar erst neun Monate nach dem die Verkehrsunzuverlässigkeit auslösenden Vorfall erfolgt, die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung wegen Gefahr im Verzug nicht mehr in Betracht kommt; diese Konstellationen sind aber mit dem Revisionsfall, in dem die belBeh in zeitlicher Nähe zum auslösenden Vorfall die Entziehung der Lenkberechtigung verfügte, nicht vergleichbar

17. 06. 2017
Gesetze:   § 13 VwGVG, § 30 VwGG, § 24 FSG, § 26 FSG
Schlagworte: Führerscheinrecht, Entziehung der Lenkberechtigung, aufschiebende Wirkung

 
GZ Ra 2017/11/0049, 27.04.2017
 
VwGH: Der VwGH hält in stRsp die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels gegen einen Ausspruch über die Entziehung der Lenkberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit für zulässig. Er hat zwar ausgesprochen, dass in Fällen, in denen eine Entziehung der Lenkberechtigung für die Dauer von zwei Wochen erst sechs Monate oder gar erst neun Monate nach dem die Verkehrsunzuverlässigkeit auslösenden Vorfall erfolgt, die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung wegen Gefahr im Verzug nicht mehr in Betracht kommt; diese Konstellationen sind aber mit dem Revisionsfall, in dem die belBeh in zeitlicher Nähe zum auslösenden Vorfall die Entziehung der Lenkberechtigung verfügte, nicht vergleichbar.
 
 

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