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Verfahrensrecht

OGH: § 107 AußStrG – zur Frage, ob über den Besuch eines Erstgesprächs hinaus die Teilnahme an Mediationssitzungen angeordnet werden kann

Angesichts der Klarheit des Gesetzes und der Materialien ist davon auszugehen, dass bloß ein Erstgespräch über Mediation iSd § 107 Abs 3 AußStrG vom Gericht angeordnet werden darf und nicht die Teilnahme an Mediationssitzungen selbst

06. 06. 2017
Gesetze:   § 107 AußStrG
Schlagworte: Außerstreitverfahren, Familienrecht, Familienberatung, Erstgespräch über Mediation

 
GZ 7 Ob 46/17s, 26.04.2017
 
OGH: Der erkennende Senat vertritt, dass angesichts der Klarheit des Gesetzes selbst und der Materialien davon auszugehen ist, dass bloß ein Erstgespräch über Mediation iSd § 107 Abs 3 AußStrG vom Gericht angeordnet werden darf und nicht die Teilnahme an Mediationssitzungen selbst.
 
Der Ansicht des Rekursgerichts, dass die Anordnung verbindlicher Mediation angesichts der bloß demonstrativen Aufzählung in § 107 Abs 3 AußStrG als „andere geeignete Maßnahme“ zulässig sei, ist nicht beizutreten. Dies käme einer Umgehung des offensichtlichen Willens des Gesetzgebers gleich.
 
 
 

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