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Strafrecht

OGH: Schlepperei gem § 114 FPG

Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor

06. 06. 2017
Gesetze:   § 114 FPG
Schlagworte: Schlepperei

 
GZ 14 Os 130/16y, 28.02.2017
 
OGH: Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor.
 
 

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