Ein amtswegiges Umdeuten eines Antrages im Anwendungsbereiches des NAG kommt grundsätzlich nicht in Betracht
GZ Ra 2017/22/0004, 21.02.2017
VwGH: Nicht zu prüfen war, ob dem Revisionswerber allenfalls eine "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" gem § 56 NAG zu erteilen wäre, weil sein Antrag ausdrücklich auf die Ausstellung einer Aufenthaltskarte gerichtet war. Nach ständiger hg Rsp kommt nämlich ein amtswegiges Umdeuten eines Antrages im Anwendungsbereiches des NAG grundsätzlich nicht in Betracht.