Home

Verfahrensrecht

VwGH: Bewilligungsbescheid – Bekämpfung von Nebenbestimmungen

Soweit die Revision vorbringt, der Bewilligungsbescheid (zur Organisation von Flohmärkten) sei ungeachtet der Bekämpfung von Nebenbestimmungen "dem Grunde nach" in Rechtskraft erwachsen, ist ihr entgegenzuhalten, dass die Auflage bzw Präzisierung der Bewilligung, insbesondere die zeitliche Beschränkung der Veranstaltungserlaubnis, nicht selbständig angefochten werden kann, weil diese Nebenbestimmungen untrennbar mit der erteilten Bewilligung verknüpft sind

16. 05. 2017
Gesetze:   § 59 AVG, §§ 58 ff AVG
Schlagworte: Bewilligungsbescheid, Bekämpfung von Nebenbestimmungen

 
GZ Ro 2015/04/0015, 01.02.2017
 
VwGH: Soweit die Revision vorbringt, der Bewilligungsbescheid (zur Organisation von Flohmärkten) sei ungeachtet der Bekämpfung von Nebenbestimmungen "dem Grunde nach" in Rechtskraft erwachsen, ist ihr entgegenzuhalten, dass die Auflage bzw Präzisierung der Bewilligung, insbesondere die zeitliche Beschränkung der Veranstaltungserlaubnis, nicht selbständig angefochten werden kann, weil diese Nebenbestimmungen untrennbar mit der erteilten Bewilligung verknüpft sind.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at