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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage der Sicherung der einem freien Dienstnehmer zustehenden Kündigungsentschädigung iSd § 3 Abs 3 IESG

Auch freie Dienstnehmer haben Anspruch auf Insolvenzentgelt; da für einen freien Dienstnehmer weder ein kollektivvertraglicher noch ein gesetzlicher Kündigungstermin besteht, ist die Kündigungsfrist ab Wirksamkeit der Auflösungserklärung zu berechnen

15. 05. 2017
Gesetze:   § 1 IESG, § 3 IESG, § 4 ASVG
Schlagworte: Insolvenzentgelt, freie Dienstnehmer, Kündigungsentschädigung

 
GZ 8 ObS 15/16p, 25.11.2016
 
OGH: Auch freie Dienstnehmer haben Anspruch auf Insolvenzentgelt. Nach § 3 Abs 3 IESG sind für die Berechnung gesicherter Ansprüche ausschließlich gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine maßgebend. Eine einzelvertragliche Regelung dazu bleibt unbeachtlich. Da für einen freien Dienstnehmer weder ein kollektivvertraglicher noch ein gesetzlicher Kündigungstermin besteht, ist die Kündigungsfrist ab Wirksamkeit der Auflösungserklärung zu berechnen.
 
 

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