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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Anrechnung von Teilzahlungen des Arbeitgebers auf nach dem IESG gesicherte Ansprüche

Teilzahlungen des Arbeitgebers vor Insolvenzeröffnung können nur innerhalb der jeweiligen (IESG-rechtlichen) Anspruchskategorien der im IESG-Verfahren geltend gemachten Ansprüche (nach Maßgabe der übrigen einschlägigen Grundsätze) angerechnet werden; eine kategorieübergreifende Anrechnung bzw Umwidmung hat nicht stattzufinden

17. 04. 2017
Gesetze:   § 1 IESG, § 3 IESG
Schlagworte: Insolvenzentgelt, Anrechnung von Teilzahlungen vor Insolvenzeröffnung

 
GZ 8 ObS 13/16v, 27.09.2016
 
OGH: Teilzahlungen des Arbeitgebers vor Insolvenzeröffnung können nur innerhalb der jeweiligen (IESG-rechtlichen) Anspruchskategorien der im IESG-Verfahren geltend gemachten Ansprüche (nach Maßgabe der übrigen einschlägigen Grundsätze) angerechnet werden. Eine kategorieübergreifende Anrechnung bzw Umwidmung hat nicht stattzufinden.
 
 

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