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Strafrecht

OGH: Befangenheit iSd § 43 StPO

Abfällige oder abwertende Äußerungen einer Prozesspartei oder eines Vertreters gegenüber einem Richter begründen noch nicht den Anschein einer Befangenheit des betroffenen Richters, weil es andernfalls der Parteienwillkür unterläge, einen Ausschließungsgrund zu schaffen

17. 04. 2017
Gesetze:   § 43 StPO
Schlagworte: Ausgeschlossenheit von Richtern, Befangenheit, Verbalattacken gegenüber Richter

 
GZ 12 Ns 2/17s, 08.02.2017
 
OGH: Abfällige oder abwertende Äußerungen einer Prozesspartei oder eines Vertreters gegenüber einem Richter begründen noch nicht den Anschein einer Befangenheit des betroffenen Richters, weil es andernfalls der Parteienwillkür unterläge, einen Ausschließungsgrund zu schaffen
 
 

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