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Strafrecht

OGH: Zur Grundrechtsbeschwerde

Behauptet die Grundrechtsbeschwerde eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil der Bf zu Ermittlungsergebnissen nicht habe Stellung nehmen können, hat sie darzulegen, dass eine entsprechende Information zur Geltendmachung von die Fortsetzung der Untersuchungshaft hindernden Umständen geführt hätte

11. 04. 2017
Gesetze:   § 2 GRBG
Schlagworte: Grundrechtsbeschwerde, Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit, rechtliches Gehör, Ermittlungsergebnisse

 
GZ 12 Os 139/16g, 24.11.2016
 
OGH: Mit dem Einwand einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Hinblick auf telefonische Erhebungen des Beschwerdegerichts beim Bewährungshelfer zeigt der Bf mangels Darlegung, dass eine entsprechende Information zur Geltendmachung von die Fortsetzung der Untersuchungshaft hindernden Umständen geführt hätte, keine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit auf (§ 2 Abs 1 GRBG).
 

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