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Strafrecht

OGH: Vergewaltigung iSd § 201 StGB

Das fehlende Einverständnis des Opfers ist implizites Tatbestandsmerkmal des § 201 StGB und muss vom Vorsatz des Täters umfasst sein

04. 04. 2017
Gesetze:   § 201 StGB
Schlagworte: Vergewaltigung, fehlendes Einverständnis

 
GZ 14 Os 87/16z, 20.10.2016
 
OGH: Das fehlende Einverständnis des Opfers ist implizites Tatbestandsmerkmal des § 201 StGB und muss vom Vorsatz des Täters umfasst sein.
 
 
 

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