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Zivilrecht

OGH: § 932 ABB – Umstieg auf anderen Gewährleistungsbehelf

Das Begehren nach Preisminderung stellt gegenüber einem Begehren auf Wandlung nicht ein geringeres, sondern ein anderes Begehren dar

04. 04. 2017
Gesetze:   §§ 922 ff ABGB, § 932 ABGB, § 235 ZPO
Schlagworte: Gewährleistung, Begehren, Preisminderung, Wandlung, Klagsänderung

 
GZ 2 Ob 219/16v, 23.02.2017
 
OGH: Das Begehren nach Preisminderung stellt gegenüber einem Begehren auf Wandlung nicht ein geringeres, sondern ein anderes Begehren dar.
 
 

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