Der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung ist an keine bestimmte Form gebunden; es ist jedoch ein - wenn auch impliziter - Antrag gem § 41 Abs 2 EStG erforderlich
GZ Ra 2014/13/0003, 24.11.2016
VwGH: Wie der Revisionswerber zu Recht ausführt, ist der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung an keine bestimmte Form gebunden. Es ist jedoch ein - wenn auch impliziter - Antrag gem § 41 Abs 2 EStG erforderlich.