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Steuerrecht

VwGH: § 41 EStG – Arbeitnehmerveranlagung

Der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung ist an keine bestimmte Form gebunden; es ist jedoch ein - wenn auch impliziter - Antrag gem § 41 Abs 2 EStG erforderlich

27. 03. 2017
Gesetze:   § 41 EStG
Schlagworte: Einkommensteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Antrag

 
GZ Ra 2014/13/0003, 24.11.2016
 
VwGH: Wie der Revisionswerber zu Recht ausführt, ist der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung an keine bestimmte Form gebunden. Es ist jedoch ein - wenn auch impliziter - Antrag gem § 41 Abs 2 EStG erforderlich.
 
 

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