Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an und erfüllt es die Voraussetzungen einer verschlechternden Versetzung iSd § 101 ArbVG, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats
GZ 8 ObA 63/15w, 28.06.2016
OGH: Auch bei einer Änderungskündigung ist der Versetzungsschutz zu beachten. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an und erfüllt es die Voraussetzungen einer verschlechternden Versetzung iSd § 101 ArbVG, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats.