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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Versetzungsschutz bei einer Änderungskündigung – Mitwirkung des Betriebsrats nach § 101 ArbVG bei Annahme des Änderungsangebotes durch Arbeitnehmer?

Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an und erfüllt es die Voraussetzungen einer verschlechternden Versetzung iSd § 101 ArbVG, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats

14. 03. 2017
Gesetze:   § 101 ArbVG
Schlagworte: Änderungskündigung, Änderungsangebot, Versetzungsschutz, Kündigungsschutz, Mitwirkung des Betriebsrats

 
GZ 8 ObA 63/15w, 28.06.2016
 
OGH: Auch bei einer Änderungskündigung ist der Versetzungsschutz zu beachten. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an und erfüllt es die Voraussetzungen einer verschlechternden Versetzung iSd § 101 ArbVG, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats.
 
 

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