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Verfahrensrecht

VwGH: § 61 VwGG – Versagung von Verfahrenshilfe

Da gegen den Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel unzulässig ist, erübrigte sich ein Verbesserungsauftrag

13. 03. 2017
Gesetze:   § 61 VwGG, § 14 VwGG, § 34 VwGG
Schlagworte: Versagung von Verfahrenshilfe, Rechtsmittel

 
GZ Ra 2016/10/0104, 21.12.2016
 
VwGH: Das Gesetz räumt gegen den - gem § 14 Abs 2 VwGG durch den Berichter zu fassenden - Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel nicht ein.
 
Der mit Eingabe vom 9. November 2016 erhobene "Einspruch" gegen den Beschluss vom 12. Oktober 2016 war daher gem § 34 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unzulässig zurückzuweisen.
 
 

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