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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten bei Beendigung des Dienstverhältnisses iSd § 94 NÖ-LBG – zur Anwendung des Grenzbetrags nach § 94 Abs 1 NÖ-LBG

Beim Grenzbetrag von 2.500 EUR handelt es sich um einen Freibetrag, der durch Abzug von den aufgewendeten Ausbildungskosten zu berücksichtigen ist; er ist von den ältesten innerhalb des Rückforderungszeitraums liegenden Kosten (vor Aliquotierung) abzuziehen

07. 03. 2017
Gesetze:   § 94 NÖ-LBG
Schlagworte: Niederösterreichisches Landesbedienstetenrecht, Ersatz der Aus- und Weiterbildungskosten bei Beendigung des Dienstverhältnisses, Grenzbetrag

 
GZ 8 ObA 57/15p, 28.06.2016
 
OGH: Beim Grenzbetrag von 2.500 EUR handelt es sich um einen Freibetrag, der durch Abzug von den aufgewendeten Ausbildungskosten zu berücksichtigen ist. Er ist von den ältesten innerhalb des Rückforderungszeitraums liegenden Kosten (vor Aliquotierung) abzuziehen.
 
 

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