Keine positive Zukunftsprognose liegt idR vor, wenn – wie hier – die Störungen zumindest teilweise auch nach Zustellung der Aufkündigung angedauert haben; hinzu kommt, dass der Beklagte das bindend festgestellte Störverhalten auch noch in der Revision in Abrede stellt und damit keinerlei Einsicht zeigt, die eine nachhaltige Besserung erwarten lassen könnte
GZ 8 Ob 127/16h, 27.01.2017
OGH: Eine Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG setzt eine Störung des friedlichen Zusammenlebens voraus, die durch längere Zeit fortgesetzt wird oder sich in häufigen Wiederholungen äußert und überdies nach ihrer Art das bei den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falls erfahrungsgemäß geduldete Ausmaß übersteigt. Auch an sich geringfügige Vorfälle können den Kündigungsgrund bilden, wenn sie wiederholt auftreten.
Ob eine Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens berechtigt ist, kann immer nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
Die rechtliche Beurteilung des von den Vorinstanzen festgestellten Verhaltens des Beklagten (vielfältige und zahlreiche Ruhestörungen, insbesondere auch zur Nachtzeit) als unleidlich iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG ist nicht korrekturbedürftig.
Nach stRsp genügt es auch, wenn der Kündigungsgrund zur Zeit der Aufkündigung erfüllt war. Zwar kann die Einstellung eines dem Mieter zum Vorwurf gemachten Verhaltens nach der Aufkündigung bei der Beurteilung, ob das Gesamtverhalten die Aufkündigung im Einzelfall rechtfertigte, mitberücksichtigt werden, solche Verhaltensänderungen haben aber nur dann Einfluss auf das Schicksal der Aufkündigung, wenn der Schluss zulässig ist, dass die Wiederholung der bisherigen Unzukömmlichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist.
Keine positive Zukunftsprognose liegt idR vor, wenn – wie hier – die Störungen zumindest teilweise auch nach Zustellung der Aufkündigung angedauert haben. Hinzu kommt, dass der Beklagte das bindend festgestellte Störverhalten auch noch in der Revision in Abrede stellt und damit keinerlei Einsicht zeigt, die eine nachhaltige Besserung erwarten lassen könnte.