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Baurecht

VwGH: Mehrfachbestrafung iZm Nichtbefolgung von Aufträgen nach § 40 Abs 3 Vlbg BauG?

§ 55 Abs 1 lit j Vlbg BauG stellt die Nichtbefolgung von (ua) Aufträgen nach § 40 Abs 3 unter Strafdrohung; wäre ein getrenntes Befolgen jeder der im Bescheid genannten Aufträge möglich gewesen, hat sich der Tatentschluss daher auf mehrere Fakten bezogen, liegt nicht nur eine Verwaltungsübertretung vor

06. 03. 2017
Gesetze:   § 40 VlbG BauG, § 55 VlbG BauG, § 22 VStG
Schlagworte: Vorarlberger Baurecht, Herstellung des rechtmäßigen Zustandes, Nichtbefolgung von Aufträgen, Mehrfachbestrafung, fortgesetztes Delikt, Sammeldelikt

 
GZ Ra 2016/06/0123, 28.11.2016
 
VwGH: § 55 Abs 1 lit j Vlbg BauG stellt die Nichtbefolgung von (ua) Aufträgen nach § 40 Abs 3 unter Strafdrohung. Da bei dem gegebenen Sachverhalt ein getrenntes Befolgen jeder der im Bescheid der Berufungskommission der Marktgemeinde R genannten Aufträge möglich gewesen wäre, der Tatentschluss sich daher auf fünf Fakten bezogen hat, liegt nicht nur eine Verwaltungsübertretung vor.
 
 

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