Es reicht nicht aus, sich bei der Einbringung eines fristgebundenen Rechtsmittels per E-Mail auf das Ausbleiben einer Fehlermeldung zu verlassen; vielmehr ist zum Nachweis des Einlangens des mittels E-Mail eingebrachten Rechtsmittels eine "Übermittlungsbestätigung" anzufordern
GZ Ro 2016/11/0015, 28.11.2016
VwGH: Es reicht nicht aus, sich bei der Einbringung eines fristgebundenen Rechtsmittels per E-Mail auf das Ausbleiben einer Fehlermeldung zu verlassen. Vielmehr ist zum Nachweis des Einlangens des mittels E-Mail eingebrachten Rechtsmittels eine "Übermittlungsbestätigung" anzufordern.