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Verfahrensrecht

VwGH: Einbringung eines fristgebundenen Rechtsmittels per E-Mail

Es reicht nicht aus, sich bei der Einbringung eines fristgebundenen Rechtsmittels per E-Mail auf das Ausbleiben einer Fehlermeldung zu verlassen; vielmehr ist zum Nachweis des Einlangens des mittels E-Mail eingebrachten Rechtsmittels eine "Übermittlungsbestätigung" anzufordern

21. 02. 2017
Gesetze:   § 26 VwGG, § 46 VwGG
Schlagworte: Einbringung eines fristgebundenen Rechtsmittels per E-Mail, keine Fehlermeldung, Übermittlungsbestätigung

 
GZ Ro 2016/11/0015, 28.11.2016
 
VwGH: Es reicht nicht aus, sich bei der Einbringung eines fristgebundenen Rechtsmittels per E-Mail auf das Ausbleiben einer Fehlermeldung zu verlassen. Vielmehr ist zum Nachweis des Einlangens des mittels E-Mail eingebrachten Rechtsmittels eine "Übermittlungsbestätigung" anzufordern.
 
 

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