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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Feststellung des Geburtsdatums nach § 358 ASVG – erste Angabe des Geburtsdatums durch den Dienstgeber ausreichend?

Für die Feststellung des Geburtsdatums nach § 358 ASVG ist die erste schriftliche Angabe der versicherten Person direkt gegenüber dem Versicherungsträger maßgeblich, nicht hingegen die erste Angabe der versicherten Person gegenüber ihrem Dienstgeber, den eine An- und Abmeldepflicht beim zuständigen Krankenversicherungsträger trifft

13. 02. 2017
Gesetze:   § 358 ASVG
Schlagworte: Feststellung von Geburtsdaten

 
GZ 10 ObS 124/16g, 11.10.2016
 
OGH: Für die Feststellung des Geburtsdatums nach § 358 ASVG ist die erste schriftliche Angabe der versicherten Person direkt gegenüber dem Versicherungsträger maßgeblich, nicht hingegen die erste Angabe der versicherten Person gegenüber ihrem Dienstgeber, den eine An- und Abmeldepflicht beim zuständigen Krankenversicherungsträger trifft.
 
 

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