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Verfahrensrecht

OGH: Zur Frage, inwieweit Schiedsgutachten als bindend anzusehen sind

Ein Schiedsgutachten ist dann nicht als bindend zu beurteilen, wenn dieses den Maßstab von Treu und Glauben in grober Weise verletzt und die Unrichtigkeit sich dem Blick eines sachkundigen und unbefangenen Beurteilers sofort aufdrängen muss

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 577 ff ZPO, § 879 ABGB
Schlagworte: Schiedsverfahren, Schiedsgutachten

GZ 9 Ob 80/10w, 28.02.2011
OGH: Ein Schiedsgutachten ist dann nicht als bindend zu beurteilen, wenn dieses den Maßstab von Treu und Glauben in grober Weise verletzt und die Unrichtigkeit sich dem Blick eines sachkundigen und unbefangenen Beurteilers sofort aufdrängen muss. Dies kann naturgemäß nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

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