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Zivilrecht

OGH: Sukzessiver Abverkauf von Wohnungen durch den Wohnungseigentumsorganisator und zur Frage, ob § 37 Abs 4 WEG 2002 auch dann Anwendung findet, wenn die Begründung des Wohnungseigentums ohne Einsatz eines Gründungshelfers iSd § 49 Abs 2 WEG 2002 erfolgt ist

§ 37 Abs 4 WEG 2002 ist bei sukzessivem Abverkauf von Wohnungen durch den Wohnungseigentumsorganisator auch dann anzuwenden, wenn die erstmalige Begründung des Wohnungseigentums ohne Einsatz eines Gründungshelfers iSd § 49 Abs 2 WEG 2002 erfolgte oder kein vorläufiges Wohnungseigentum des Alleineigentümers begründet wurde

24. 01. 2017
Gesetze:   § 37 WEG 2002, § 49 WEG 2002
Schlagworte: Wohnungseigentumsrecht, Gewährleistung, Erhaltungsarbeiten, sukzessiver Abverkauf von Wohnungen durch den Wohnungseigentumsorganisator, Begründung des Wohnungseigentums ohne Einsatz eines Gründungshelfers

 
GZ 5 Ob 218/16v, 19.12.2016
 
OGH: § 37 Abs 4 WEG 2002 ist bei sukzessivem Abverkauf von Wohnungen durch den Wohnungseigentumsorganisator auch dann anzuwenden, wenn die erstmalige Begründung des Wohnungseigentums ohne Einsatz eines Gründungshelfers iSd § 49 Abs 2 WEG 2002 erfolgte oder kein vorläufiges Wohnungseigentum des Alleineigentümers begründet wurde.
 

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