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Wirtschaftsrecht

OGH: Aktivlegitimation nach § 14 UWG

Für die Aktivlegitimation nach § 14 UWG kommt es nicht auf die befugte Ausübung des Gewerbebetriebs an

17. 01. 2017
Gesetze:   § 14 UWG
Schlagworte: Lauterkeitsrecht, Anspruch auf Unterlassung, Aktivlegitimation, gewerberechtliche Befugnis

 
GZ 4 Ob 155/16x, 22.11.2016
 
OGH: Für die Aktivlegitimation nach § 14 UWG kommt es nicht auf die befugte Ausübung des Gewerbebetriebs an. Die Frage der gewerberechtlichen Befugnis ist für die Beurteilung der Teilnahme am geschäftlichen Verkehr und für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses ohne Bedeutung. Diese Teilnahme am Verkehr ist allein faktisch zu beurteilen. Das Klagerecht eines Mitbewerbers nach § 14 UWG wird durch eigene gleichartige Wettbewerbsverstöße nicht beeinträchtigt.
 
 

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