Für den Fall einer mangelnden Zustimmung eines betroffenen Grundeigentümers ist eine Zwangsrechtseinräumung notwendig, um eine wasserrechtliche Bewilligung erteilen zu können
GZ Ra 2016/07/0051, 29.09.2016
VwGH: Dass für den Fall einer mangelnden Zustimmung eines betroffenen Grundeigentümers eine Zwangsrechtseinräumung notwendig ist, um eine wasserrechtliche Bewilligung erteilen zu können, steht in Übereinstimmung mit der stRsp des VwGH.