Home

Sonstiges

VwGH: Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung und mangelnde Zustimmung eines Grundeigentümers

Für den Fall einer mangelnden Zustimmung eines betroffenen Grundeigentümers ist eine Zwangsrechtseinräumung notwendig, um eine wasserrechtliche Bewilligung erteilen zu können

16. 01. 2017
Gesetze:   § 111 WRG, § 12 WRG, § 60 WRG
Schlagworte: Wasserrecht, Bewilligung, mangelnde Zustimmung eines Grundeigentümers, Zwangsrechtseinräumung

 
GZ Ra 2016/07/0051, 29.09.2016
 
VwGH: Dass für den Fall einer mangelnden Zustimmung eines betroffenen Grundeigentümers eine Zwangsrechtseinräumung notwendig ist, um eine wasserrechtliche Bewilligung erteilen zu können, steht in Übereinstimmung mit der stRsp des VwGH.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at