Die innerstaatliche Ausgestaltung der Aufenthaltsbewilligung „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" iSd § 62 NAG hindert den Drittstaatsangehörigen nicht daran, langfristig ansässig zu sein
GZ Ro 2016/22/0012, 17.10.2016
VwGH: Mit Erkenntnis vom 19. April 2016, Ro 2015/22/0010, führte der VwGH zu § 61 NAG aus, dass die innerstaatliche Ausgestaltung der Aufenthaltsbewilligung "Künstler" den Drittstaatsangehörigen nicht daran hindere, langfristig ansässig zu sein, eine solche Konstellation daher nicht unter die Ausnahme des Art 3 Abs 2 lit e der Richtlinie 2003/109/EG falle und der in jenem Verfahren Mitbeteiligten daher unmittelbar auf Grund der Richtlinie die Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigte zukomme. Diese Rsp ist auf § 62 NAG betreffend "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" übertragbar, weil es sich auch dabei um eine - im Rahmen des 5. Hauptstückes des zweiten Teiles des NAG geregelte - Aufenthaltsbewilligung handelt, die unbegrenzt verlängerbar ist und den Mitbeteiligten nicht daran hindert, langfristig ansässig zu sein.