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Fremdenrecht

VwGH: Direkter Umstieg von Aufenthaltsbewilligung „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ gem § 62 NAG auf Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" gem § 45 NAG?

Die innerstaatliche Ausgestaltung der Aufenthaltsbewilligung „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" iSd § 62 NAG hindert den Drittstaatsangehörigen nicht daran, langfristig ansässig zu sein

16. 01. 2017
Gesetze:   § 45 NAG, § 62 NAG
Schlagworte: Aufenthaltsbewilligung, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit, Daueraufenthalt-EU

 
GZ Ro 2016/22/0012, 17.10.2016
 
VwGH: Mit Erkenntnis vom 19. April 2016, Ro 2015/22/0010, führte der VwGH zu § 61 NAG aus, dass die innerstaatliche Ausgestaltung der Aufenthaltsbewilligung "Künstler" den Drittstaatsangehörigen nicht daran hindere, langfristig ansässig zu sein, eine solche Konstellation daher nicht unter die Ausnahme des Art 3 Abs 2 lit e der Richtlinie 2003/109/EG falle und der in jenem Verfahren Mitbeteiligten daher unmittelbar auf Grund der Richtlinie die Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigte zukomme. Diese Rsp ist auf § 62 NAG betreffend "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" übertragbar, weil es sich auch dabei um eine - im Rahmen des 5. Hauptstückes des zweiten Teiles des NAG geregelte - Aufenthaltsbewilligung handelt, die unbegrenzt verlängerbar ist und den Mitbeteiligten nicht daran hindert, langfristig ansässig zu sein.
 
 

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