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Wirtschaftsrecht

OGH: § 9 UWG iZm Bezeichnung „Kitzbühel“

Allein die Verwendung eines Ortsnamens, der auch Teil des Namens eines Tourismusverbands ist, reicht noch nicht aus, um einen Verstoß gegen allfällige Rechte des Tourismusverbands nach § 9 UWG annehmen zu können

10. 01. 2017
Gesetze:   § 9 UWG
Schlagworte: Lauterkeitsrecht, Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens, Ortsnamen, Tourismusverband

 
GZ 4 Ob 231/16y, 22.11.2016
 
OGH: Der Senat hat bereits geklärt, dass allein die Verwendung eines Ortsnamens, der auch Teil des Namens eines Tourismusverbands ist, noch nicht ausreicht, um einen Verstoß gegen allfällige Rechte des Tourismusverbands nach § 9 UWG annehmen zu können.
 
 
 

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