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Strafrecht

OGH: Amtsmissbrauch nach § 302 StGB

Als (iSd § 302 Abs 2 zweiter Satz StGB) tatbestandsmäßige Vermögensschäden sind nur solche anzusehen, die unmittelbar durch den Befugnisfehlgebrauch (§ 302 Abs 1 StGB) entstanden sind (arg: „durch die Tat“)

03. 01. 2017
Gesetze:   § 302 StGB
Schlagworte: Missbrauch der Amtsgewalt, Vermögensschäden

 
GZ 17 Os 15/16h, 03.10.2016
 
OGH: Als (iSd § 302 Abs 2 zweiter Satz StGB) tatbestandsmäßige Vermögensschäden sind nur solche anzusehen, die unmittelbar durch den Befugnisfehlgebrauch (§ 302 Abs 1 StGB) entstanden sind (arg: „durch die Tat“). Dies trifft hier auf gerade durch die missbräuchliche Ausgabe von Parkklebern bewirkten, nicht aber – entgegen der Beschwerdesicht – auf (erst) infolge späterer (rechtswidriger Inanspruchnahme von Parkflächen unter) Verwendung des durch die Tat erlangten Parkklebers hervorgerufenen Abgabenausfall zu.
 
 

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