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Verfahrensrecht

VwGH: Abtretung einer Beschwerde durch den VfGH iSd Art 144 Abs 3 B-VG

Die Abtretung einer Beschwerde durch den VfGH vermag nicht die Zulässigkeit einer Revision in einer Angelegenheit zu begründen, in der diese kraft gesetzlicher Anordnung ausdrücklich ausgeschlossen ist

02. 01. 2017
Gesetze:   Art 133 B-VG, Art 144 B-VG
Schlagworte: Revision, Abtretung einer Beschwerde durch VfGH, Zulässigkeit

 
GZ Ra 2016/03/0105, 22.11.2016
 
VwGH: Nach Art 144 Abs 3 B-VG hat der VfGH nach Abweisung oder Ablehnung einer Beschwerde diese auf Antrag an den VwGH "auch dann ... abzutreten, wenn zum Zeitpunkt seiner Entscheidung eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof - aus welchen Gründen immer - nicht zulässig ist" (VfGH 12. März 2014, E 30/2014). Die Abtretung einer Beschwerde durch den VfGH vermag daher nicht die Zulässigkeit einer Revision in einer Angelegenheit zu begründen, in der diese kraft gesetzlicher Anordnung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
 
 

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