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Verfahrensrecht

VwGH: Beweiswürdigung iZm Mutmaßungen

Ein allgemeines Vorbringen, das aus Mutmaßungen besteht, läuft auf einen unzulässigen, Erkundungsbeweis hinaus, zu dessen Aufnahme das VwG nicht verpflichtet ist

13. 12. 2016
Gesetze:   §§ 37 ff AVG, § 45 AVG
Schlagworte: Ermittlungsverfahren, Beweiswürdigung, Erkundungsbeweis, Mutmaßungen

 
GZ Ra 2014/02/0059, 09.09.2016
 
VwGH: Ein allgemeines Vorbringen, das aus Mutmaßungen besteht, läuft auf einen unzulässigen, Erkundungsbeweis hinaus, zu dessen Aufnahme das VwG nicht verpflichtet ist.
 
 

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