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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage, inwieweit die Bestimmung des § 5 Abs 4a KBGG eine Analogie zu Fällen der faktischen Verhinderung des anderen Elternteils an der Kinderbetreuung für eine „Verlängerung“ des Bezugszeitraums von Kinderbetreuungsgeld erlaubt

Nach § 5 Abs 4a KBGG liegt ein – die Voraussetzung für die Bezugsverlängerung bildendes – unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis nur in den vier im Gesetz aufgezählten Fallkonstellationen (Tod; stationärer Aufenthalt; festgestellte häusliche Gewalt; behördliche Anhaltung) vor

21. 11. 2016
Gesetze:   § 5 KBGG
Schlagworte: Kinderbetreuungsgeld, Anspruchsdauer, Verlängerung, unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis, länger dauernde Krankheit des betreuenden Elternteils

 
GZ 10 ObS 35/16v, 28.06.2016
 
OGH: Nach § 5 Abs 4a KBGG liegt ein – die Voraussetzung für die Bezugsverlängerung bildendes – unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis nur in den vier im Gesetz aufgezählten Fallkonstellationen (Tod; stationärer Aufenthalt; festgestellte häusliche Gewalt; behördliche Anhaltung) vor. Eine länger dauernde Krankheit des betreuenden Elternteils ohne Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt rechtfertigt noch keine Bezugsverlängerung.
 
 

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