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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: § 303 ASVG – berufliche Maßnahmen der Rehabilitation

Für die Entscheidung über die Gewährung von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in der Pensionsversicherung nach § 303 ASVG besteht nach § 367 Abs 1 ASVG idF SRÄG 2012 keine Bescheidpflicht

07. 11. 2016
Gesetze:   § 303 ASVG, § 367 ASVG, § 222 ASVG
Schlagworte: Pensionsversicherung, berufliche Maßnahmen der Rehabilitation, Bescheide der Versicherungsträger in Leistungssachen

 
GZ 10 ObS 78/16t, 28.06.2016
 
Die Klägerin hält auch in ihrem Rekurs an der Ansicht fest, dass das Schreiben der Beklagten vom 30. 6. 2015 als Bescheid zu qualifizieren sei, weil darin ihr Antrag, ihr Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu gewähren, abschlägig erledigt worden sei.
 
OGH: Der Gesetzgeber hat die Entscheidung getroffen, die Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation in der Pensionsversicherung gem §§ 301 ff ASVG aus der Bescheidpflicht ausdrücklich auszunehmen (dies ergibt sich aus der Nichterwähnung von § 222 Abs 3 ASVG in § 367 Abs 1 Satz 2 ASVG). Dieser Leistungsbereich ist daher aus der Hoheitsverwaltung herausgenommen, sodass Maßnahmen der Rehabilitation in der Pensionsversicherung gem §§ 301 ff ASVG als privatwirtschaftlich zu qualifizieren sind. Gegen die Entscheidung des Gesetzgebers, die – nicht iZm der Geltendmachung des Versicherungsfalls der geminderten Arbeitsfähigkeit stehenden – Leistungen der Rehabilitation in der Pensionsversicherung gem §§ 301 ff ASVG grundsätzlich der Privatwirtschaftsverwaltung des Pensionsversicherungsträgers zuzuordnen, bestehen nach der stRsp des OGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
 
 

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