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Zivilrecht

OGH: Vertragliche Rücktrittsrechte des Bauträgers – zur Frage, inwieweit im Anwendungsbereich des § 6 BTVG andere gesetzliche Rücktrittsrechte in Anspruch genommen werden können

§ 6 BTVG schränkt das Recht des Bauträgers ein, vertraglich Rücktrittsrechte zu vereinbaren; gesetzliche Rücktrittsrechte, etwa wegen Verzugs des Erwerbers, bleiben unberührt

01. 11. 2016
Gesetze:   § 6 BTVG, § 918 ABGB
Schlagworte: Bauträgervertragsrecht, vertragliche Rücktrittsrechte des Bauträgers, gesetzliche Rücktrittsrechte

 
GZ 5 Ob 84/16p, 25.08.2016
 
OGH: § 6 BTVG schränkt das Recht des Bauträgers ein, vertraglich Rücktrittsrechte zu vereinbaren; gesetzliche Rücktrittsrechte, etwa wegen Verzugs des Erwerbers, bleiben unberührt.
 
 

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