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Fremdenrecht

VwGH: Familienleben iSd Art 8 EMRK

Ob außerhalb des Bereiches des insbesondere zwischen Ehegatten und ihren minderjährigen Kindern ipso iure zu bejahenden Familienlebens iSd Art 8 EMRK ein Familienleben vorliegt, hängt nach der Rsp des EGMR jeweils von den konkreten Umständen ab, wobei für die Prüfung einer hinreichend stark ausgeprägten persönlichen Nahebeziehung gegebenenfalls auch die Intensität und Dauer des Zusammenlebens von Bedeutung sind; familiäre Beziehungen unter Erwachsenen fallen dann unter den Schutz des Art 8 Abs 1 EMRK, wenn zusätzliche Merkmale der Abhängigkeit hinzutreten, die über die üblichen Bindungen hinausgehen

25. 10. 2016
Gesetze:   Art 8 EMRK
Schlagworte: Familienleben, familiäre Beziehungen unter Erwachsenen

 
GZ Ra 2016/20/0152, 02.08.2016
 
In der vorliegenden Revision wird zur Zulässigkeit derselben eine Abweichung von der Rsp des VwGH geltend gemacht. Diese besage, dass unter den Schutz von Art 8 EMRK auch die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern falle. Eine gewisse Beziehungsintensität werde hierfür gefordert. Diese Beziehungsintensität sei jedoch von hohem Ausmaß, wenn die Revisionswerberin eine 57-jährige Frau sei, welche in Georgien mit Ausnahme eines Onkels und ihres Ehegatten unbekannten Aufenthaltes alleinstehend sei.
 
VwGH: Ob außerhalb des Bereiches des insbesondere zwischen Ehegatten und ihren minderjährigen Kindern ipso iure zu bejahenden Familienlebens iSd Art 8 EMRK ein Familienleben vorliegt, hängt nach der Rsp des EGMR jeweils von den konkreten Umständen ab, wobei für die Prüfung einer hinreichend stark ausgeprägten persönlichen Nahebeziehung gegebenenfalls auch die Intensität und Dauer des Zusammenlebens von Bedeutung sind. Familiäre Beziehungen unter Erwachsenen fallen dann unter den Schutz des Art 8 Abs 1 EMRK, wenn zusätzliche Merkmale der Abhängigkeit hinzutreten, die über die üblichen Bindungen hinausgehen.
 
 

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