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Strafrecht

OGH: Verleumdung iSd § 297 StGB (iZm Verletzung einer Amtspflicht)

Nur bei Beamten besteht die Gefahr behördlicher (disziplinärer) Verfolgung wegen Verletzung einer Amtspflicht, während dies bei Vertragsbediensteten (in Bezug auf Dienstpflichten) bloß privat-(arbeits-)rechtliche Konsequenzen nach sich zieht und daher Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB nicht in Betracht kommt

03. 10. 2016
Gesetze:   § 297 StGB
Schlagworte: Verleumdung, Verletzung einer Amtspflicht, Beamte, Vertragsbedienstete

 
GZ 17 Os 6/16k, 06.06.2016
 
OGH: Wissentlichkeit in Bezug auf die rechtliche Einordnung der vorgeworfenen Handlung wird vom Tatbestand nicht vorausgesetzt.
 
Dass es sich bei Eleonore B***** um eine Beamtin und keine Vertragsbedienstete (so aber ON 37 S 11) handelt, haben die Tatrichter nicht konstatiert. Nur bei Beamten besteht aber die Gefahr behördlicher (disziplinärer) Verfolgung wegen Verletzung einer Amtspflicht, während dies bei Vertragsbediensteten (in Bezug auf Dienstpflichten) bloß privat-(arbeits-)rechtliche Konsequenzen nach sich zieht und daher Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB nicht in Betracht kommt.
 
 

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