EuGH-Vorlage iZm Zuständigkeitsregeln für Verbraucher
GZ 6 Ob 23/16z, 20.07.2016
OGH: Dem EuGH werden gem Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist Art 15 EuGVVO VO (EG) Nr 44/2001 dahin auszulegen, dass ein „Verbraucher“ iS dieser Bestimmung diese Eigenschaft verliert, wenn er nach längerer Nutzung eines privaten Facebook-Kontos iZm der Durchsetzung seiner Ansprüche Bücher publiziert, teilweise auch entlohnte Vorträge hält, Webseiten betreibt, Spenden zur Durchsetzung der Ansprüche sammelt und sich die Ansprüche von zahlreichen Verbrauchern gegen die Zusicherung abtreten lässt, diesen einen allfälligen Prozesserfolg nach Abzug der Prozesskosten zukommen zu lassen?
2. Ist Art 16 EuGVVO VO (EG) Nr 44/2001 dahin auszulegen, dass ein Verbraucher in einem Mitgliedstaat gleichzeitig mit seinen eigenen Ansprüchen aus einem Verbrauchergeschäft am Klägergerichtsstand auch gleich gerichtete Ansprüche anderer Verbraucher mit Wohnsitz
a. im gleichen Mitgliedstaat,
b. in einem anderen Mitgliedstaat oder
c. in einem Drittstaat
geltend machen kann, wenn ihm diese aus Verbrauchergeschäften mit derselben beklagten Partei aus demselben rechtlichen Zusammenhang zediert wurden und wenn das Zessionsgeschäft nicht in eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Klägers fällt, sondern der gemeinsamen Durchsetzung der Ansprüche dient?