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Wirtschaftsrecht

VwGH: Vergaberechtliches Feststellungsverfahren – von Zuschlagsempfänger nach Abschluss des Vergabeverfahrens hergestellte Beilagen als Basis für die Feststellungen des Sachverständigen?

Zur Behauptung, es seien "nachträglich hergestellte" Beilagen verwendet worden, ist darauf hinzuweisen, dass Aufklärungsgespräche nach § 127 Abs 1 BVergG 2006 zulässig sind und nach der Rsp des VwG selbst ein Mangel behebbar ist, wenn es bloß am Nachweis des bereits bestehenden Umstandes mangelt

26. 09. 2016
Gesetze:   § 331 BVergG 2006, § 127 BVergG 2006
Schlagworte: Vergaberecht, Feststellungsverfahren, Aufklärungsgespräche und Erörterungen, Sachverständige

 
GZ Ra 2016/04/0057, 04.07.2016
 
VwGH: Zur Behauptung, es seien "nachträglich hergestellte" Beilagen verwendet worden, ist darauf hinzuweisen, dass Aufklärungsgespräche nach § 127 Abs 1 BVergG 2006 zulässig sind und nach der Rsp des VwG selbst ein Mangel behebbar ist, wenn es bloß am Nachweis des bereits bestehenden Umstandes mangelt.
 
 

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