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Strafrecht

OGH: Verfall gem § 20 StGB

Durch mit Strafe bedrohte Handlungen erlangte geldwerte Dienstleistungen sind vom Begriff „Vermögenswerte“ ebenso erfasst wie ersparte Aufwendungen oder Nutzungen von Gebrauchsvorteilen

20. 09. 2016
Gesetze:   § 20 StGB
Schlagworte: Verfall, Vermögenswerte

 
GZ 14 Os 29/16w, 28.06.2016
 
OGH: Der Anknüpfungstatbestand des Verfalls, nämlich „Vermögenswerte“, ist nicht in jedem Fall gegenstandsbezogen. Durch mit Strafe bedrohte Handlungen erlangte geldwerte Dienstleistungen sind vom Begriff „Vermögenswerte“ daher ebenso erfasst wie ersparte Aufwendungen oder Nutzungen von Gebrauchsvorteilen. Insoweit kann der Ausspruch des Verfalls aber nur auf § 20 Abs 3 StGB gestützt werden, weil Objekte der Anordnung nach dem Grundtyp (§ 20 Abs 1 StGB) nur Gegenstände sein können.
 
 

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