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Arbeitsrecht

VwGH: § 7b AVRAG – zur Frage, ob Dienstnehmer, die in zwei unterschiedlichen Staaten während eines Monates beschäftigt werden, in Österreich einer Vollbeschäftigung entsprechend zu entlohnen sind, obwohl diese lediglich einen Teil ihrer Arbeitsleistung in Österreich und die restliche Arbeitsleistung im Rahmen ihrer Vollbeschäftigung in einem anderen Staat erbringen

Aus der Wortfolge "für die Dauer der Entsendung" im ersten Satz des § 7b Abs 1 AVRAG ergibt sich zweifelsfrei, dass der Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung für die in Österreich verbrachte Arbeitszeit (und nicht etwa für ganze Monate, wenn nur Teile davon in Österreich zur Arbeitsleistung verbracht wurden) besteht

05. 09. 2016
Gesetze:   § 7b AVRAG, § 7i AVRAG
Schlagworte: Ansprüche gegen ausländische Arbeitgeber/innen mit Sitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, Unterentlohnung, Teil der Arbeitsleistung in Österreich

 
GZ Ra 2014/11/0074, 30.06.2016
 
VwGH: Aus der Wortfolge "für die Dauer der Entsendung" im ersten Satz des § 7b Abs 1 AVRAG ergibt sich zweifelsfrei, dass der Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung für die in Österreich verbrachte Arbeitszeit (und nicht etwa für ganze Monate, wenn nur Teile davon in Österreich zur Arbeitsleistung verbracht wurden) besteht.
 
 

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