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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Arbeitgeberkündigung nach § 32 des Kollektivvertrags für journalistische Mitarbeiter bei Zeitschriften und Fachmedien

Die Regelung der in Punkt 1.1. Satz 1 vorgesehenen Kündigungstermine ist einseitig zwingend; davon abweichende Kündigungstermine können nur wirksam vereinbart werden, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind

09. 08. 2016
Gesetze:   § 32 des Kollektivvertrags für journalistische Mitarbeiter bei Zeitschriften und Fachmedien
Schlagworte: Kollektivvertrag für journalistische Mitarbeiter bei Zeitschriften und Fachmedien, Arbeitgeberkündigung

 
GZ 9 ObA 4/16b, 21.04.2016
 
OGH: Die Regelung der in Punkt 1.1. Satz 1 vorgesehenen Kündigungstermine ist einseitig zwingend. Davon abweichende Kündigungstermine können nur wirksam vereinbart werden, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind.
 
 
 

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