Aufgrund des unberechenbaren Verhaltens von Pferden als Fluchttieren können Pferde (auch angesichts ihrer Größe und des dadurch gegebenen Risikos eines Schadens) nicht als ungefährliche Haustiere angesehen werden
GZ 2 Ob 70/16g, 25.05.2016
OGH: Aufgrund des unberechenbaren Verhaltens von Pferden als Fluchttieren können Pferde (auch angesichts ihrer Größe und des dadurch gegebenen Risikos eines Schadens) nicht als ungefährliche Haustiere angesehen werden. Daran ändert auch nichts, dass das gegenständliche Pferd Arabella bis zum Unfall keine Untugenden zeigte und sich auch bei Trubel ruhig und unproblematisch verhielt.