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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob § 541 ABGB auch dahin ausgelegt werden kann, dass der erbunwürdige Vater durch seine Tochter auch dann repräsentiert wird, wenn sie selbst nicht gesetzliche Erbin der Erblasserin (ihrer Stiefmutter) ist

§ 541 ABGB begründet kein Eintrittsrecht von Personen, die - wie die Klägerin als Stieftochter der Erblasserin - nicht selbst als gesetzliche Erben in Betracht gekommen wären

27. 06. 2016
Gesetze:   § 541 ABGB
Schlagworte: Erbrecht, Erbfolge, Erbunwürdigkeit, Nachkommen, Stieftochter, gesetzliche Erben

 
GZ 2 Ob 47/16z, 25.05.2016
 
OGH: Die Klägerin macht einen auf sie übergegangenen Anspruch ihres Vaters geltend, der im Fall seiner Erbunwürdigkeit nicht bestünde. Auf ein davon unabhängiges eigenes Recht kann sie sich nicht stützen, weil § 541 ABGB kein Eintrittsrecht von Personen begründet, die - wie die Klägerin als Stieftochter der Erblasserin - nicht selbst als gesetzliche Erben in Betracht gekommen wären. Gründe für ein Abgehen von dieser Rsp zeigt die Revision nicht auf.
 
 

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