Liegen im (ersten) Verlängerungszeitraum wiederum Versicherungsmonate nach § 8 Abs 1 Z 2 lit a, d, e und g ASVG, verlängern diese nochmals den (bereits verlängerten) Rahmenzeitraum
GZ 10 ObS 143/15z, 15.03.2016
OGH: Liegen im (ersten) Verlängerungszeitraum wiederum Versicherungsmonate nach § 8 Abs 1 Z 2 lit a, d, e und g ASVG, verlängern diese nochmals den (bereits verlängerten) Rahmenzeitraum.